
Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft – wir kümmern uns um Ihre gesetzlichen Pflichten und die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter.
Von Freiburg bis München, von Stuttgart bis Konstanz:
Seit vielen Jahren sind wir der erfahrene Partner für Unternehmen und Einrichtungen in Süddeutschland, wenn es um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz geht.
Wir unterstützen Branchen wie das Gesundheitswesen, die Verwaltung, die Logistik, die Holz- und Metallverarbeitung, Einzelhandel und Druckereien. Auch Gemeinden vertrauen auf unsere Expertise.
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) übernehmen wir Ihre gesetzlich vorgeschriebene Betreuung. Wir sorgen dafür, dass Sie alle Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 rechtssicher erfüllen.
Wir erstellen mit Ihnen gemeinsam die gesetzlich geforderte Gefährdungsbeurteilung und kümmern uns um detaillierte Betriebsanweisungen. Zudem beraten wir Sie zur sicheren Lagerung von Gefahrstoffen.
Zusätzlich bieten wir die Sicherheitsprüfungen von Spielplätzen an. Wir prüfen Kinderspielplätze, Skater- und Dirt-Parks.
Mit unserer langjährigen Erfahrung, unserem fundierten Fachwissen und unserer regionalen Nähe entlasten wir Sie effektiv und sorgen für mehr Sicherheit in Ihrem Unternehmen.

AGESI unterstützt Sie mit branchenübergreifendem Fachwissen im Arbeits- und Gesundheitsschutz – für sichere Arbeitsplätze und nachhaltigen Schutz vor Gefahren und Gesundheitsrisiken.
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AGESI unterstützt Sie zuverlässig bei der Erstellung von Gefährdungs-beurteilungen. Ziel ist es, Gefahren frühzeitig zu erkennen und wirksam zu minimieren. Die Gefährdungs-beurteilung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss vor Beginn einer Tätigkeit vorliegen.
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Wir sind darauf spezialisiert, Ihnen und Ihren Mitarbeitenden praxisnahe und fundierte Qualifizierungen im Bereich Brandschutz anzubieten. Theoretisches Wissen allein reicht im Ernstfall nicht aus. Deshalb legen wir großen Wert darauf, unsere Teilnehmer optimal auf reale Brandsituationen vorzubereiten.
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Die Betriebssicherheits-verordnung (BetrSichV) verpflichtet Arbeitgeber dazu, im Betrieb verwendete Arbeitsmittel regelmäßig prüfen zu lassen. Laut § 3 Abs. 3 BetrSichV müssen diese Prüfungen dokumentiert und fachgerecht durchgeführt werden – zur Sicherheit der Beschäftigten und zur rechtlichen Absicherung des Unternehmens.
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Unser Portfolio vereint alle Dienstleistungen, die Sie für einen rechtskonformen und sicheren Betrieb benötigen. Setzen Sie auf unsere Fachexpertise, um die dauerhafte Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden zu gewährleisten und die Konformität sowie die Zuverlässigkeit Ihrer Arbeitsmittel sicherzustellen.
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Die Spielplatznorm DIN EN 1176 schreibt eine jährliche Inspektion durch qualifizierte Prüfer vor. Sie bildet die Grundlage für eine fachgerechte und sichere Überprüfung von Spielplätzen und Spielgeräten – zum Schutz der Kinder und zur rechtlichen Absicherung der Betreiber.
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