Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Unternehmer zur Durchführung
einer Beurteilung der Arbeitsbedingung und in deren Rahmen auch zu einer
Beurteilung der Gefährdungen. Der Unternehmer muss dabei die
Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit beurteilen, entsprechende
Maßnahmen ableiten, diese auf ihre Wirksamkeit kontrollieren und ggf.
anpassen und die Ergebnisse zu dokumentieren.
Beurteilung von z.B. Gefahrstoffen, Lärm, Mutterschutz, Tätigkeiten, Arbeitsmitteln, Arbeitsplätzen usw.
Quelle: DGUV
Die Spielplatznorm (DIN-EN 1176) schreibt eine jährliche Spielplatz-inspektion durch einen qualifizierten Spielplatzprüfer vor. Diese Norm DIN-EN 1176 bietet eine gute und wichtige Grundlage, um Spielplätze sicher zu prüfen.
Ein QM-System (QMS) umfasst Tätig-keiten, mit denen die Organisation ihre Ziele ermittelt und die Prozesse und Ressourcen bestimmt, die zum Erreichen der gewünschten Ergebnisse erforderlich sind.
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur in ordnungsgemäßem Zustand in Betrieb genommen werden und müssen regelmäßig geprüft werden.
Die Betriebssicherheitsverordnung fordert vom Arbeitgeber, dass die im Betrieb genutzten Arbeitsmittel geprüft werden. Die Aufgaben des Arbeitgebers sind die regelmäßigen Prüfungen der Arbeitsmittel (§ 3 Abs. 3 BetrSichV)
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