AGESI Consulting-Arbeitssicherheit - 88097 Eriskirch / Bodensee
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Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Unternehmer zur Durchführung
einer Beurteilung der Arbeitsbedingung und in deren Rahmen auch zu einer
Beurteilung der Gefährdungen. Der Unternehmer muss dabei die
Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit beurteilen, entsprechende
Maßnahmen ableiten, diese auf ihre Wirksamkeit kontrollieren und ggf.
anpassen und die Ergebnisse zu dokumentieren.
Beurteilung von z.B. Gefahrstoffen, Lärm, Mutterschutz, Tätigkeiten, Arbeitsmitteln, Arbeitsplätzen usw.
Quelle: DGUV
Die Spielplatznorm (DIN-EN 1176) schreibt eine jährliche Spielplatz-inspektion durch einen qualifizierten Spielplatzprüfer vor. Diese Norm DIN-EN 1176 bietet eine gute und wichtige Grundlage, um Spielplätze sicher zu prüfen.
Die Brandschutz-Akademie BW (Link) bietet Ihnen bewährte Ausbildungen, Fortbildungen, Schulungen und Seminare zum Thema Brandschutz. Dabei werden alle Seminare von eigenen Fachkräften oder von ausgewählten Referenten durchgeführt
Die Betriebssicherheitsverordnung fordert vom Arbeitgeber, dass die im Betrieb genutzten Arbeitsmittel geprüft werden. Die Aufgaben des Arbeitgebers sind die regelmäßigen Prüfungen der Arbeitsmittel (§ 3 Abs. 3 BetrSichV)
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