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prüfungen nach BetrSichV / DGUV

Der Arbeitgeber darf nur solche Arbeits-mittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die bei der Verwendung sicher sind.
Der Arbeitgeber hat Arbeitsmittel, vor der erstmaligen Verwendung und in regelmäßigen Abständen von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Der Arbeitgeber darf Arbeitsmittel nicht zur Verfügung stellen und verwenden lassen, wenn sie Mängel aufweisen, welche die sichere Verwendung beeinträchtigen.

Prüfungen von z.B.:
  • Leitern / Tritte
  • Hubwagen / E-Hubwagen
  • Kleinregale bis 3m Höhe
  • Gefahrstoffschränke
  • Hand- u. kraftbetriebene Tore
  • Flüssigkeitsstrahler
  • Reinigungsmaschinen
  • Hubtische (handbetätigt)
  • Anschlag- und Zurrmittel 
  • etc.
Spielplatzprüfungen

Die Spielplatznorm (DIN-EN 1176) schreibt eine jährliche Spielplatz-inspektion durch einen qualifizierten Spielplatzprüfer vor. Diese Norm DIN-EN 1176 bietet eine gute und wichtige Grundlage, um Spielplätze sicher zu prüfen.

Brandschutz

Die Brandschutz-Akademie BW (Link) bietet Ihnen bewährte Ausbildungen, Fortbildungen, Schulungen und Seminare zum Thema Brandschutz. Dabei werden alle Seminare von eigenen Fachkräften oder von ausgewählten Referenten durchgeführt

Uvv prüfungen

Die Betriebssicherheitsverordnung fordert vom Arbeitgeber, dass die im Betrieb genutzten Arbeitsmittel geprüft werden. Die Aufgaben des Arbeitgebers sind die regelmäßigen Prüfungen der Arbeitsmittel (§ 3 Abs. 3 BetrSichV)